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Hinweise des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Berechnung der Frist für den Freiversuch der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaft, Herr Prof. Dr. Faßbender, hat wichtige Hinweise für alle Studierenden zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig in einem Schreiben zusammengefasst. Dieses nimmt Bezug auf die Bekanntmachung vom 29.06.2020
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zur Nichtberücksichtigung des SoSe 2020 bei der Berechnung der Frist für den Freiversuch der Schwerpunktbereichsprüfung.

In Ergänzung zur Bekanntmachung vom 29.06.2020 wird nun auch das Wintersemester 2020/2021 bei der Berechnung der Frist für den Freiversuch nicht angerechnet werden.

Alle Einzelheiten und wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der neuen Bekanntmachung vom 04.02.2021
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selbst.