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Die Marburg Group, eine Gruppe von Professoren für Internationales Privatrecht aus Deutschland unter Beteiligung von Prof. Dr. Konrad Duden, LL.M. (Cambridge), hat Stellung genommen zum Entwurf der Europäischen Kommission vom 7.12.2022 für eine EU-Verordnung zum Internationalen Privatrecht der Elternschaft.

Die Kommission schlägt für den Bereich der Elternschaft gemeinsame Regeln für die Mitgliedstaaten vor, die die klassischen Fragen des internationalen Privatrechts betreffen: die Zuständigkeit in Elternschaftssachen (Art. 6 ff. Verordnungsentwurf), das auf die Elternschaft anwendbare Recht (Art. 16 ff. Verordnungsentwurf) und die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Elternschaftssachen (Art. 24 ff. Verordnungsentwurf).

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission in Anlehnung an das Europäische Nachlasszeugnis die Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats, das es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Elternschaft in der gesamten Europäischen Union mit einheitlicher Wirkung nachzuweisen (Art. 46 ff. Verordnungsentwurf).

Zudem enthält der Vorschlag zwei verschiedene Regelungen zum grenzüberschreitenden Verkehr von öffentlichen Urkunden zur Elternschaft: Nicht nur soll die Beweiswirkung öffentlicher Urkunden auf andere Mitgliedstaaten ausgedehnt werden (Art. 44, 45 Verordnungsentwurf). Die Kommission schlägt sogar vor, dass öffentliche Urkunden mit verbindlicher Rechtswirkung anerkannt werden sollen (Art. 35 ff. Verordnungsentwurf).

Die Marburg Group begrüßt die Initiative der Kommission und befürwortet die Gesamtstruktur des Vorschlags. Dennoch regt sie neben technischen Änderungen auch einige grundlegende Änderungen an. Die ausführliche Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden:

Stellungnahme der Marburg Group zum Entwurf der EU-Verordnung zum Internationalen Privatrecht der Elternschaft

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Christine Budzikiewicz (Marburg), Konrad Duden (Leipzig), Anatol Dutta (München), Tobias Helms (Marburg) und Claudia Mayer (Regensburg).