Nachricht vom

Neue Mitteilung des Landesjustizprüfungsamtes zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie folgende Information, die uns das Landesjustizprüfungsamt mit Schreiben vom 28.05.2021 mitgeteilt hat:

"[D] as Landesjustizprüfungsamt [hat] entschieden […], für alle Studierenden im Fach Rechtswissenschaft – im Anschluss an die gesetzliche Regelung zur individuellen Regelstudienzeit – auch das Sommersemester 2021 pandemiebedingt bei der Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 29 SächsJAPO) generell nicht zu berücksichtigen. § 29 Abs. 1 Satz 5 SächsJAPO findet keine Anwendung, sodass es insoweit nicht auf eine Beurlaubung oder Exmatrikulation ankommt. Im Sommersemester 2021 erbrachte Leistungsnachweise werden trotzdem anerkannt. Die Entscheidung ergeht auch in Abstimmung mit der Praxis anderer Bundesländer.

Diejenigen, die sich im Freiversuch angemeldet haben sowie diejenigen, die bereits im Freiversuch zugelassen sind, werden unverzüglich benachrichtigt. Sie können durch Erklärung gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt per E-Mail bis zum 10. Juni 2021 folgenlos zurücktreten."

Sie finden die entsprechende online-Veröffentlichung des LJPA hier:

https://www.justiz.sachsen.de/content/1062.htm

Mit besten Grüßen

Michael Zwanzger

(Studiendekan)