Druckfrisch auf den Tisch: Die 107. Ergänzungslieferung zum Grundgesetz-Kommentar von Dürig / Herzog / Scholz ist erschienen. In ihr setzt Prof. Uhle seine Neukommentierung des Kompetenzverfassungsrechts fort, diesmal mit einer Erläuterung von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 – 23 GG. Demgemäß liegt der Schwerpunkt der neuen Ergänzungslieferung einerseits auf Zuständigkeitszuweisungen für Teilbereiche des Gesundheitswesens, die in jüngerer Zeit an Relevanz gewonnen haben; das gilt insbesondere für Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, der im Rahmen der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2023 einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren hat. Andererseits stehen im Zentrum der Kommentierung Kompetenztitel, die dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis auf verschiedenen Teilgebieten des Verkehrswesens einräumen.