LEO Plus richtet sich an Studierende, die im Prüfungsdurchgang 2025/II die Zulassung zur mündlichen Pflichtfachprüfung nicht erhalten haben. Der Kurs unterstützt die Teilnehmenden dabei, drei zentrale Aufgaben zu bearbeiten:
- Ursachenanalyse: Herausfinden, warum der schriftliche Prüfungsversuch nicht bestanden wurde.
- Strategieentwicklung: Einen Plan erarbeiten, der das Risiko eines erneuten Fehlschlags verringert.
- Umgang mit der Erfahrung: Den Misserfolg reflektieren, um Angst- und Panikreaktionen vorzubeugen.
Kursinformationen
Das Angebot wird gemeinsam getragen von der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung der Verwaltung, Informations- und Migrationsrecht (Prof. Dr. Johannes Eichenhofer) und der Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsharmonisierung (Prof. Dr. Michael Zwanzger). Hinweis: Die Veranstaltung ist hochgradig experimentell: Praktische Erfahrungen aus der juristischen Lehre dazu sind nur begrenzt vorhanden; vieles wird sich erst im Kurs entwickeln.
- Wann: dienstags von 17:00–19:00 Uhr, ab dem 09.12.2025 bis zum Ende der Vorlesungszeit (ggf. Verlängerung in die vorlesungsfreie Zeit)
- Wo: Kursräume werden nach Anmeldung über Moodle bekanntgegeben
- Teilnehmerzahl: maximal 40 Studierende; Studierende mit nur noch einem verbleibenden Versuch erhalten Vorrang
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Nachweis des Nichtbestehens im schriftlichen Pflichtfachteil des Prüfungsdurchgangs 2025/II
- Ernsthaft betriebene Prüfungsvorbereitung
- Bereitschaft, an Übungsaufgaben teilzunehmen und ggf. Aufgaben vorzubereiten
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat der Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsharmonisierung (Frau Böttcher) oder per E-Mail mit Nachweis des Nichtbestehens (Scan wird nach der Anmeldung gelöscht).
Da sich der Postversand im LJPA verzögert, können Studierende den Nachweis des Nichtbestehens auch dadurch erbringen, dass sie uns die vom LJPA veröffentlichte Notenliste und eine Kopie bzw. einen Scan desjenigen Schreibens des LJPA übersenden, aus dem sich die Zuordnung zu der Listenposition ergibt. Die Nachweise können digital übermittelt werden an Frau Böttcher (E-Mail). Wir werden die Nachweise nach der durchgeführten Kursanmeldung vernichten.