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Die Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht starten ins Wintersemester 2025/2026. Die Veranstaltungsreihe ist eine gemeinsame Initiative des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung – UFZ Leipzig unter der Leitung von Prof. Dr. Kurt Faßbender und Prof. Dr. Moritz Reese. Seit ihrer Gründung im Wintersemester 2009/2010 bieten die Leipziger Gespräche ein Forum für den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Verwaltung.

Im Wintersemester 2025/2026 stehen folgende Termine auf dem Programm:

  • 29. Oktober 2025: „Evaluation der praktischen Anwendung und Wirksamkeit der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz: ein Werkstattbericht“
    Referent:innen: RA George-Alexander Koukakis (GÖTZE Rechtsanwälte) und Elisabeth Platzer (Bosch & Partner GmbH)
  • 3. Dezember 2025: „Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie – zentrale Neuerungen und Umsetzungsfragen“
    Referent: RA Stefan Kopp-Assenmacher (KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte)
  • 28. Januar 2026: „Die Umsetzung der Renaturierungsverordnung in den Kommunen“
    Referentinnen: Dr. Christine Wilcken (Deutscher Städtetag) und Dr. Linda Schumacher (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Die Veranstaltungen finden jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig (Raum 4.33, Burgstraße 21, 04109 Leipzig) statt und werden zusätzlich online übertragen. Im Anschluss besteht vor Ort die Möglichkeit zum informellen Austausch bei Getränken und Brezeln.

Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme an den Leipziger Gesprächen ist kostenfrei. Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail anzumelden; der erforderliche Zoom-Link wird vorab per E-Mail verschickt. Auf Wunsch kann eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO oder eine allgemeine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden – bitte bei der Anmeldung angeben. 

An den Veranstaltungen können alle teilnehmen, die am Umweltrecht interessiert sind – insbesondere auch Studierende, nicht nur des Schwerpunktbereichs 2.