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Wegen des Fristendes für die Einreichung von Zulassungsanträgen zur SPB-Prüfung für das WS 2022/2023 am 15. 7.2022 finden am 11., 13., 15. und 18.7.2022 jeweils von 9.00 - 11.00 Uhr zusätzliche Sprechzeiten im Studienbüro Schwerpunktbereichsprüfung (Raum 4.10) statt. Der Antrag ist immer fristgemäß zu stellen. Das unverschuldete (!) Fehlen einzelner Unterlagen rechtfertigt eine verspätete Antragsstellung nicht, stellt also keinen Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar. Sofern einzelne Dokumente nachgereicht werden, ist ein Nachweis für die unverschuldete Verspätung beizufügen. Das rechtzeitige Zusammenstellung der Unterlagen und Anfragen von Unterschriften dem Veranstaltenden obliegt den Studierenden.


Die Zulassung zum Schwerpunkt ersetzt nicht die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsklausur oder zum Prüfungsseminar. Weitere Informationen finden Sie hier . Dort finden Sie auch Informationen für den Fall des Fristversäumnisses.
 

 

Bereits erteilte Zulassungen sind unbefristet gültig.