Im kommenden Wintersemester 2025/26 bietet Prof. Dr. Stephanie Schiedermair ein Seminar zu aktuellen Fragen des Völkerrechts an. Die Vorbesprechung und Themenvergabe findet
am Donnerstag, den 4. September um 11 Uhr c.t.
im Raum 4.06 (Burgstraße 21)
statt. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Das Seminar selbst wird als Blockveranstaltung voraussichtlich im Dezember stattfinden.
Die Anmeldung kann ab sofort via Email an Adrian Schildheuer erfolgen. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihren vollständigen Namen, Matrikelnummer, Emailadresse mit und ob es sich um ein Zulassungs- oder Prüfungsseminar handelt. Sie können uns drei Themenwünsche in absteigender Reihenfolge nennen (bitte die Einschränkung bei Zulassungskandidat*innen beachten). Die finale Themenvergabe erfolgt in der Vorbesprechung. Am Tag der Vorbesprechung beginnt auch Ihre Bearbeitungszeit. Bitte bringen Sie zur Vorbesprechungen die ausgefüllte Anmeldung zur SPB-Prüfung vom Prüfungsamt mit.
Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 16 begrenzt. Prüfungskandidat*innen wird ein Vorrang eingeräumt.
- Alle Plätze für Zulassungskandidat*innen vergeben -
Themen
Block 1: Recht der institutionalisierten Zusammenarbeit
1. Der Völkerbund als System zwischen Scheitern und Erfolg: eine Untersuchung seiner Geschichte und ihrer Rezeption (P)[1]
2. Internationale Rechtssetzung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen – die rechtliche Bedeutung nicht-bindender Resolutionen für die Entstehung und Identifizierung von Völkergewohnheitsrecht (Z/P)[2]
3. Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen: Die Beziehung zwischen regionalen Organisationen und den Vereinten Nationen in Angelegenheiten des Friedens und der internationalen Sicherheit (P)
4. Zwischen informeller Zusammenarbeit und internationaler Organisation: Abgrenzung und rechtlicher Status von Vertragsorganen im Umweltvölkerrecht (P)
Block 2: Recht des Internationalen Gerichtshofs
5. Interventionen nach Art. 62 und 63 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs – Eine Bewertung der Zwecksetzung, der Voraussetzungen und Grenzen und der Staatenpraxis in aktuellen Verfahren (P)
6. Vorbehalte zu Kompromissklauseln – Zulässigkeit im Bereich von Konventionen mit erga-omnes-Verpflichtungen am Beispiel des Verfahrens Sudan v. United Arab Emirates (ICJ, Order of 5 May 2025) (P)
7. Die Anwendung von Kompromissklauseln multilateraler Verträge als juristische „Ersatzschauplätze“ – Eine Untersuchung der jüngeren Rechtsprechung internationaler Gerichte und Tribunale (P)
8. Der Plausibilitätsmaßstab im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof am Beispiel seiner Rechtsprechung zur Völkermordkonvention (P)
Block 3: Humanitäres Völkerrecht und Friedenssicherungsrecht
9. Die militärischen Aktionen gegen das iranische Atomprogramm — Abgrenzung und Rechtmäßigkeit der präemptiven und präventiven Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkergewohnheitsrecht (Z/P)
10. Der Besatzungsbegriff im humanitären Völkerrecht – Definition und Analyse am Beispiel der palästinensischen Gebiete (Z/P)
11. Gezielte Angriffe auf Wissenschaftler im Kontext des Humanitären Völkerrechts – Eine Untersuchung am Beispiel der Tötung von iranischen Nuklearwissenschaftlern (P)
12. Propagandaeinrichtungen als legitime militärische Ziele? Eine völkerrechtliche Einordnung des Schutzes von staatlichen Medien im Kontext internationaler bewaffneter Konflikte (P)
Block 4: Seerecht
13. Staaten ohne Staatsgebiet? – Der Fortbestand der Staatlichkeit von Small Island States im Lichte des Klimawandels (Z/P)
14. Der Schutz kritischer maritimer Infrastruktur im hoheitsfreien Raum – Völkerrechtliche Grundlagen, staatliche Handlungsmöglichkeiten und aktuelle Regelungsperspektiven (P)
15. Die Regulation des Tiefseebergbaus im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz des gemeinsamen Menschheitserbes (P)
16. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Seeblockade im bewaffneten Konflikt (Z/P)
Formalien und Hinweise zum Ablauf des Seminars:
Es ist eine schriftliche, wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und im Rahmen des Seminars ein mündlicher Vortrag zu halten. Es sind zwei (!) gedruckte Versionen sowie eine Pdf-Version und eine docx.-Version abzugeben.
Teilnahme am Prüfungsseminar:
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Der Umfang der Arbeit darf 30 Seiten nicht überschreiten. Titelseite, Gliederung, Verzeichnisse und ähnliches werden hierbei nicht mitgezählt. Der mündliche Vortrag darf 30 Minuten nicht überschreiten. Im Falle eines Prüfungsseminarteilnahme muss zuvor die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt sein und im Anschluss an die Themenvergabe muss das für die Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderliche Formular unterschrieben abgegeben werden.
Teilnahme am Zulassungsseminar:
Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen. Der Umfang der Arbeit darf 20 Seiten nicht überschreiten. Titelseite, Gliederung, Verzeichnisse und ähnliches werden hierbei nicht mitgezählt. Der mündliche Vortrag darf 20 Minuten nicht überschreiten.
Es gelten für alle Arbeiten folgende Formatvorgaben für die schriftliche Arbeit:
DIN-A4 Format (21x29,7 cm); einseitige Beschriftung; Seitenränder oben 2,5 cm, unten 2 cm, links 2 cm, rechts 5 cm; Schriftart Times New Roman 12 Punkt (Fußnoten 10 Punkt); Blocksatz; Zeilenabstand 1,5 (Fußnoten 1); keine Seitenzahlen auf dem Deckblatt; Gliederung und Verzeichnisse römische Ziffern; Fließtext arabische Ziffern beginnend bei 1
Die Seminarankündigung kann hier auch als Pdf heruntergeladen werden.
[1] P = nur Prüfungskandidat*innen
[2] Z/P = Prüfungs- und Zulassungskandidat*innen