Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zum Schwerpunktbereich 7 „Medien- und Informationsrecht“. Der ehemalige Schwerpunktbereich „Medienrecht“ wurde zum Wintersemester 2022/23 neu strukturiert. Neben einer Vorstellung der vom Schwerpunktbereich umfassten Themen sind auf dieser Seite die nach der StudO vorgesehenen Pflicht- und Wahlveranstaltungen aufgeführt. Außerdem finden Sie die aktuellen Veranstaltungen im Schwerpunktbereich und eine FAQ-Rubrik zur Schwerpunktbereichsreform.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Mikrofone und Kameras, Foto: Colourbox
Foto: Colourbox

Vorstellung des Schwerpunktbereichs

Der Schwerpunkt „Medien- und Informationsrecht“ erfüllt das unerlässliche Bedürfnis einer demokratischen Informationsgesellschaft nach kompetenten Jurist:innen, die sich ihrer Chancen und Risiken gleichermaßen bewusst und in der Lage sind, die vielfältigen Konflikte zwischen Informationsinteressen und Persönlichkeitsschutz, zwischen technischem Fortschritt und rechtlichen Ordnungen, zwischen demokratischem Auftrag und wirtschaftlichen Zwängen zu erfassen. Neben den Funktionen der Medien für die demokratische Willensbildung haben sich wesentliche Veränderungen der menschlichen Kommunikation in vielen Gebieten ergeben. Sie (auch im internationalen Kontext) rechtlich zu erfassen und zu umhegen, ist eine fortgesetzte Aufgabe und Herausforderung – gerade weil sich Information und Kommunikation dem Zugriff der nationalen Rechtsordnung entziehen. Zudem bietet sich damit zugleich ein neues Arbeitsgebiet an, auf dem junge Jurist:innen ein interessantes berufliches Tätigkeitsfeld finden können.

Zum Wintersemester 2022/23 erfolgte neben der namentlichen Ergänzung um das „Informationsrecht“ eine Neustrukturierung. Die drei Pflichtfächer (je 2 SWS) behandeln nun gebündelt die medienrechtlichen Themen jeweils eines Fachbereichs (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Daneben wurde der Katalog der Wahlfächer, aus denen Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS besucht werden müssen, neu aufgestellt.

Haben Sie Fragen zur Umgestaltung des SPB 7? Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Curriculum nach der Studienordnung

Veranstaltung SWS
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO)
Medienrecht I (Zivilrecht) 2
Medienrecht II (Öffentliches Recht) 2
Medienrecht III (Strafrecht) (auch Schwerpunktbereich 6) 2
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO)
Urheberrecht 2
Informationsrecht 2
Datenrecht 2
Presserecht – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht 2
Marken- und Kennzeichenrecht 2
Urhebervertragsrecht 2
Wettbewerbsrecht (aus Schwerpunktbereich 9) 2
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (aus Schwerpunktbereich 4) 2

Veranstaltungen im Wintersemester 2023/2024

Medienrecht II (Öffentliches Recht)

  • Dozent: Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Mi. 9.00 – 11.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 4.33
  • Beginn: 11.10.2023
  • Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Fachsemester
  • Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II
  • Inhalt: Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlagen von Presse, Rundfunk, Film und Telemedien mit europarechtlichen Bezügen.
  • Literatur: Gersdorf, Grundzüge des Rundfunkrechts, 2003; Fechner, Medienrecht, 22. Auflage 2023; v. Lewinski, Medienrecht, 2020; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 7. Auflage 2021; Löffler, Presserecht, 7. Auflage 2023.

 

Link zur Vorlesungsseite

Link zum Moodle-Kurs

(Öffentliches) Informationsrecht

  • Dozent: Prof. Dr. Johannes Eichenhofer
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Do. 11.00 – 13.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 5.19
  • Beginn: 12.10.2023
  • Teilnehmerkreis: Studierende der SPB 2 und 7
  • Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Inhalt: Ausgehend von einer Auseinandersetzung mit dem Informationsbegriff und seiner Bedeutung im Öffentlichen Recht, behandelt die Vorlesung zentrale Normen des (deutschen) Verfassungs- und Verwaltungsrechts, die sich mit dem staatlichen Umgang mit eben jenen „Informationen“ befassen. Dazu zählen neben verfassungsrechtlichen Grundlagen – d.h. die „informationelle Dimension“ der Grundrechte, der Informationseingriff oder die Regeln über die staatliche Öffentlichkeitsarbeit – u.a. auch das sog. Informationsverwaltungsrecht einschließlich des informationellen Verwaltungshandelns sowie das Informationsfreiheitsrecht, d.h. die Ansprüche der Einzelnen gegen staatliche Stellen auf Zugang zu Informationen. Weitgehend ausgespart bleiben hingegen das Datenschutz-, das Medien- oder das Telekommunikationsrecht, da diese Gebiete jeweils Gegenstand eigener Lehrveranstaltungen sind.
  • Literatur: Literaturempfehlungen und Hinweise zu den erforderlichen Gesetzessammlungen werden in der ersten Vorlesungsstunde bekanntgegeben.

 

Link zum Moodle-Kurs


Internationaler und europäischer Menschenrechtsschutz: EMRK

  • Art der Veranstaltung: Vorlesung
  • Dozent: apl. Professor Dr. Edin Sarcevic
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Mo. 11.00 – 13.00 Uhr, Mi. 11.00 – 13.00 Uhr, Fr. 9.00 – 11.00 Uhr, jeweils HS 16
  • Beginn: 5 Wochen Blockveranstaltung vom 08.01.2024 bis zum 09.02.2024
  • Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, Studenten der SPB 1, 3, 4, 6 und 7
  • Vorkenntnisse: Staatsrecht, Grundkenntnisse im Europa- und Völkerrecht I
  • Inhalt: Die Veranstaltung gibt einen Überblick über rechtliche Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler und europäischer Ebene und skizziert die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dabei wird unter anderem auch auf den regionalen Menschenrechtsschutz innerhalb des interamerikanischen und afrikanischen Systems eingegangen. Vertiefender wird das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der damit verbundene Rechtsschutz vor dem EGMR behandelt. Sodann werden die ausgewählten materiell-rechtlichen Gewährleistungen der EMRK herausgearbeitet. Dies geschieht zumeist anhand von Fällen und bereits ergangener Rechtsprechung zu den einzelnen Schutzrechten. Abgerundet wird die Übersicht mit einem Vergleich der Gewährleistungen durch die EMRK mit den Grundrechten des Grundgesetzes sowie den EU-Grundrechten.
  • Literatur: Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 7. Auflage 2021; Karpenstein/Mayer, EMRK – Kommentar, 3. Auflage 2022; Meyer-Ladewig/Nettesheim/Raumer, EMRK, Handkommentar, 5. Auflage 2023.
  • Sonstige Hinweise: Die Vorlesung ist als Präsenzveranstaltung geplant. Weitere Hinweise erhalten Sie zu gegebener Zeit über Moodle. Im Moodle-Kurs finden Sie auch alle Veranstaltungsmaterialien. Auch das Passwort für die Materialien wird Ihnen über Moodle mitgeteilt.

 

Link zum Moodle-Kurs

Current Issues of IP and IT Law

  • Dozentin: Ass. iur. Kristiane Saro, LL. M. (Norwich)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Blockveranstaltung
    09./12.10.2023, 09.00 – 18.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 4.33 (09.10.) und Raum 5.30 (12.10.)
  • Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester
  • Vorkenntnisse: Englischkenntnisse (B2) sind notwendig. C1 oder höher ist von Vorteil.
  • Inhalt: Die zweitägige englischsprachige Veranstaltung gibt zunächst einen Überblick über das englische Rechtssystem und dessen zentrale Strukturen, stets mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die Situation in Deutschland. Der Hauptteil der Veranstaltung beschäftigt sich mit aktuellen Problemen des (internationalen) IP- und IT-Rechts. Die Erarbeitung des Stoffes erfolgt anhand von aktuellen Fällen, die die Teilnehmer bearbeiten und der Gruppe präsentieren. Abschließend erfolgt eine kritische Diskussion über zukünftige Entwicklungen.
  • Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
  • Sonstige Hinweise: Durch die Teilnahme an der Veranstaltung können sowohl ein Teilnahmenachweis für den SPB 7 (2 SWS) als auch ein englischer Sprachschein erworben werden. Der Erwerb des Sprachscheins setzt neben dem Bestehen einer mündlichen Prüfungsleistung (Vortrag) wegen der begrenzten Teilnehmerzahl eine Anmeldung über AlmaWeb voraus. Sofern nur ein Teilnahmenachweis für den SPB 7 gewünscht ist, wird dennoch um eine formlose Anmeldung an kristiane.saro@uni-leipzig.de gebeten.
    Für die Recherchetätigkeit und die Erstellung einer Präsentation ist es zwingend erforderlich, einen Laptop oder ein ähnliches Gerät mitzubringen. Ein Smartphone ist nicht ausreichend.

Kartellrecht I

  • Dozent: Prof. Dr. Jochen Mohr
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester, SPB 7, 9, 12
  • Vorkenntnisse: Zivil- und Wirtschaftsrecht
  • Inhalt: Das europäische und deutsche Kartellrecht dienen der Sicherung eines wirksamen Wettbewerbs als Grundpfeiler einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Unzulässige Einschränkungen des Wettbewerbs drohen durch wettbewerbsbeschränkende Verträge, durch das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung sowie durch antikompetitive Unternehmenszusammenschlüsse. Die Vorlesung stellt die wesentlichen Tatbestände gegen Wettbewerbsbeschränkungen dar. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Kartellverbot gem. § 1 GWB und Art. 101 AEUV.
  • Literatur: Mohr/König, Der Tatbestand des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Jura 2012, 165 ff.; Mohr/König, Freistellung von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, Jura 2012, 343 ff.; Mohr, Bezweckte und bewirkte Wettbewerbsbeschränkungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV, ZWeR 2015, 1 ff.; Mohr, Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, 2015, S. 418 ff.; Mohr, Wettbewerbsrecht und Ökonomie im digitalen 21. Jahrhundert, ORDO 2018, Vol. 69, 259 ff. Zusätzliche Hinweise erfolgen im Verlauf der Veranstaltung.

 

Link zum Moodle-Kurs


Konsultation zur medienrechtlichen Fallbearbeitung

  • Dozentin: Dr. Stefanie Schult, LL. M.
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 1
  • Zeit und Ort:
    Mo. 09.10.2023, 17.00 – 21.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 4.19
    Mo. 16.10.2023, 17.00 – 21.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 4.19
    Mo. 23.10.2023, 17.00 – 21.00 Uhr, Burgstraße 21, Raum 4.19
  • Teilnehmerkreis: Studierende des SPB 7 „Medien- und Informationsrecht“
  • Vorkenntnisse: Pflichtveranstaltungen des Schwerpunktbereichs
  • Inhalt: Besprechung von medienrechtlichen Fällen und Lösungsstrategien zur Vorbereitung auf die Prüfungsklausur im Schwerpunktbereich Medien- und Informationsrecht
  • Literatur: Fechner, Medienrecht, 22. Auflage 2023; Fechner/Rösler/Schipanski, Fälle und Lösungen zum Medienrecht, 4. Aufl. 2021; Fechner/Pelz, Kurzfälle zum Medienrecht, 2018; Peifer, Übungen im Medienrecht, 3. Aufl. 2017; Gröpl, Fälle zum Presse- und Rundfunkrecht, 2014.

 

LINK ZUM MOODLE-KURS

Mediensystem und Medienwandel

  • Dozent: Prof. Dr. Patrick Donges (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Mo. 11.00 – 13.00 Uhr, HS 12
  • Beginn: 09.10.2023
  • Teilnehmerkreis: Studierende des SPB 7
  • Vorkenntnisse: keine
  • Inhalt: Das Mediensystem Deutschlands befindet sich im Umbruch: Auf der einen Seite stehen die „traditionellen“ Massenmedien wie Presse, Radio und Fernsehen, die der Gesellschaft auch in naher Zukunft Selbstbeobachtung und Orientierung ermöglichen. Auf der anderen Seite stehen Online- und hybride Medien wie etwa Plattformen oder Abrufdienste, die nach anderen Regeln funktionieren.
    Die Vorlesung veranschaulicht diese Umbrüche und ihre Folgen. Ausgehend von der historischen Entwicklung seit 1945 werden die Organisations- und Finanzierungsweise, die rechtlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Medien dargestellt. Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung von Grundlagenwissen und eines Verständnisses öffentlicher Kommunikation als besondere Form sozialer Kommunikation, die durch die Strukturen des Mediensystems geprägt ist.
  • Literatur: Literaturhinweise erfolgen in der Veranstaltung.
  • Sonstige Hinweise: Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft angeboten. Es handelt sich um ein interdisziplinäres Wahlfach des SPB 7 gem. § 26 Abs. 8 StudO.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Interessierten, Ihren Teilnahmewunsch bis zum 03.10.2023 per E-Mail (Betreff: „Vorlesung Prof. Donges“) mit Namen und Matrikelnummer der Büroleiterin des Lehrstuhls Gersdorf (Romy Zaumseil, sekretariat.gersdorf@uni-leipzig.de) mitzuteilen.

Eine spätere Teilnahme an der Veranstaltung ist aber auch Meldung möglich.

Die Auflistung entstammt dem Vorlesungsverzeichnis der Juristenfakultät und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Seminare werden durch die veranstaltenden Lehrstühle veröffentlicht.

 

Seminar im Medienrecht

  • Art des Seminars: Zulassungs- und Prüfungsseminar
  • Dozenten: Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Prof. Dr. Ingo Kraft, Dr. Stefanie Schult, LL. M., Wiss. MA David Hartung
  • Sonstige Hinweise: Die weiteren Informationen finden Sie auf der Seminarseite des Lehrstuhls

 

Link zur Seminarseite

Link zum Moodle-Kurs


Seminar zum Recht der Digitalisierung der Verwaltung

  • Art der Veranstaltung: Zulassungs- und Prüfungsseminar
  • Dozenten: Prof. Dr. Johannes Eichenhofer, Prof. Dr. Uwe Berlit
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Blockseminar 20.-22. Januar 2023, Zeit und Raum werden noch bekannt gegeben
  • Teilnehmerkreis: Studierende der SPB 2 und 7
  • Vorkenntnisse: Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und im Verwaltungsprozessrecht sind essentiell, Kenntnisse in Digitalisierungsfragen sind von Vorteil, aber nicht zwingend.
  • Inhalt: Staatliche Verwaltung muss heute mehr als nur recht- und zweckmäßige Entscheidungen treffen: Sie muss auch effizient handeln, einfach zu erreichen, bürgernah und auf der Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung sein. „Digitalisierung“ wird ein zentrales Element für eine umfassende Transformation bzw. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, ihrer Organisation und internen Abläufe sowie und ihrer „Dienstleistungen“ gesehen. „Digitalisierung“ einer rechtsstaatlichen Verwaltung ist auch, aber nicht zuvörderst ein „Technikprojekt“. Sie braucht einen rechtlich tragfähigen Rahmen, der Digitalisierung durch rechtssichere Regulierung ermöglicht oder begrenzt – und auch normative Anstöße durch Vorschriften, welche die öffentliche Verwaltung zum Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien verpflichten.
  • Literatur: Literaturhinweise zu den einzelnen Seminararbeitsthemen werden im Rahmen der Vorbesprechung bekanntgegeben. Hier werden auch die Seminarthemen verteilt.
  • Sonstige Hinweise: Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars und zur Vergabe der Seminararbeitsthemen entnehmen Sie bitte der Seminarankündigung.

 

Link zum Moodle-Kurs


Verfassungs- und europarechtliche Fragen der IT-Nutzung

  • Art des Seminars: Zulassungs- und Prüfungsseminar
  • Dozent/Dozentin: Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, RA Dr. Barbara Sandfuchs
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: Blockseminar am Sa. 09.12.2023 und So. 10.12.2023, ganztägig, Burgstr. 21, Raum 5.30
  • Teilnehmerkreis: Das Seminar kann als Prüfungsseminar im SPB 7 sowie als Zulassungsseminar in allen Schwerpunktbereichen belegt werden.
  • Max Teilnahme: 15, first come first serve (Das Seminar ist bereits voll belegt.)
  • Modalitäten: Die Bearbeitungszeit beträgt neun Wochen (Zulassungsseminar) bzw. acht Wochen (Prüfungsseminar) und kann im Zeitraum zwischen 26.06.23 und 20.11.2023 frei gewählt werden. Der Umfang der Arbeiten beträgt 20 – 25 Seiten (Prüfungsseminar) / 12 – 15 Seiten (Zulassungsseminar). Die Vortragszeit beträgt 20 – 30 Minuten.
  • Sonstige Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie im Moodle-Kurs.

 

Link zum Moodle-Kurs


Sport und Recht

  • Art des Seminars: Blockseminar
  • Dozent: Prof. Dr. Justus Meyer
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
  • Zeit und Ort: 13.-15.11.2022, Außenstelle Zingst der Universität Leipzig
  • Vorbesprechung mit Hinweisen zum Seminarablauf: 23.10.2023, 15 Uhr s.t. in der Burgstraße 27, Raum 5.01
  • Teilnehmerkreis: Zulassungs- und Prüfungsseminarteilnehmer der SPB 3, 4, 7, 8, 9
  • Vorkenntnisse: abhängig vom Thema
  • Inhalt: Das Thema „Sport und Recht“ wird aus den unterschiedlichsten juristischen Perspektiven beleuchtet.
  • Literatur: Die Literatursuche ist Teil der Seminarleistung.
  • Sonstige Hinweise: Die Unterkunft in ZIngst ist kostenfrei. Handtücher und Bettwäsche sind mitzubringen. Die Hin- und Rückreise ist durch Sie selbstständig zu organisieren. Vor Ort verpflegen wir uns in Eigenregie. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Link zum Moodle-Kurs


Privacy and the Law

  • Dozenten: Prof. Dr. Stefanie Schiedermair, Prof. Dr. Johannes Eichenhofer,
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 2 (verblockt an zwei Tagen)
  • Zeit und Ort: 07./08.12.2023, 9.00 – 18.00 Uhr, Raum 5.30
  • Teilnehmerkreis: Studierende aller Semester (zwecks Erwerb einer Schlüsselqualifikation oder eines Fremdsprachennachweises), Studierende der SPB 1, 4 und 7 (zur Anfertigung einer Zulassungsarbeit)
  • Vorkenntnisse: Vorkenntnisse in den Grundrechten sind von Vorteil.
  • Inhalt: Die Unterscheidung zwischen „privat“ und „öffentlich“ ist nicht nur für das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt, sondern auch für das Recht von fundamentaler Bedeutung. Ohne eine funktionierende Öffentlichkeit kann kein staatliches Gemeinwesen existieren. Zugleich steht das Privatleben der Einzelnen in zahlreichen Rechtsordnungen unter besonderem Schutz (vgl. nur Art. 8 EMRK, Art. 7 GRCh). Was aber heißt eigentlich „privat“ und was bedeutet dementsprechend „Privatheit“? Warum erscheint sie als schützenswert und wie kann das Recht dazu beitragen? Und nicht zuletzt: Wie hat sich die Aufgabe des Privatheitsschutzes und möglicherweise auch das Privatheitsverständnis im Laufe der Zeit – v.a. unter dem Einfluss der Digitalisierung – verändert? Zur Klärung dieser Fragen hat die Rechtswissenschaft, vornehmlich im angloamerikanischen Rechtsraum, überaus wichtige Beiträge geleistet. In unserem Seminar wollen wir uns einige „klassische“ Texte vornehmen und hierüber gemeinsam diskutieren. Von diesem – im britischen und US-amerikanischen Raum gängigen – Format des „Lektüre-Seminars“ versprechen wir uns, mit Ihnen zusammen einen Überblick über die grundlegenden Frage- und Problemstellungen des Privatheitsschutzes zu erarbeiten, zentrale Entwicklungslinien zu identifizieren und aktuelle Probleme wie die Regulierung des Internet der Dinge oder von künstlicher Intelligenz gemeinsam zu diskutieren.
  • Literatur: Schiedermair, Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht, 2012, S. 1-55; Eichenhofer, e-Privacy. Theorie und Dogmatik eines europäischen Privatheitsschutzes im Internet-Zeitalter, 2021, S. 1-125; Gusy, Was schützt Privatheit? Und wie kann das Recht sie schützen?, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 70 (2022), S. 415-451.
  • Sonstige Hinweise: Die Vergabe der Themen hat bereits im Rahmen der Vorbesprechung stattgefunden. Anmeldungen sind aber dennoch möglich bis zum 18.09.2023 an sekretariat.eichenhofer@uni-leipzig.de.

 

Link zum Moodle-Kurs

Hilfsmittel für die SPB-Klausur

Für die Prüfungsklausur im SPB 7 (§ 23 PrüfO) hat der Prüfungsausschuss neben den auch für die Staatliche Pflichtfachprüfung zugelassenen HIlfsmitteln zusätzlich die Vorschriftensammlung „Fechner/Mayer, Medienrecht“ zugelassen. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Hilfsmittelbekanntmachung des Prüfungsausschusses.

Normen, die in den zum Zeitpunkt der Klausur verfügbaren Auflagen der Vorschriftensammlungen nicht bzw. nicht in der aktuellsten Fassung enthalten, aber für die Klausurbearbeitung von Bedeutung sind, werden wir gegebenenfalls mit dem Sachverhalt abdrucken.

FAQ zur Neustrukturierung des SPB 7 ab Wintersemester 2022/23

Was ist neu im SPB 7 und wie wirkt sich die Neustrukturierung auf Ihr Studium aus? Finden Sie es hier heraus!

Für darüber hinausgehende Fragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Der SPB 7 heißt ab dem Wintersemester 2022/23 nicht mehr nur „Medienrecht“, sondern nun „Medien- und Informationsrecht“. Mit dieser namentlichen Ergänzung geht auch eine inhaltliche Neustrukturierung einher. Die drei neuen Pflichtfächer (je 2 SWS) behandeln nun gebündelt die medienrechtlichen Themen jeweils eines Fachbereichs (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Daneben wurde der Katalog der Wahlfächer, aus denen Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS besucht werden müssen, neu aufgestellt.

Das ab Wintersemester 2022/23 angebotene Curriculum finden Sie oben.

Bisheriges Curriculum
(bis 2021/22)
Neues Curriculum
(ab 2022/23)
/ Medienrecht I (Zivilrecht)
Pflichtfach
Medienrecht I: Presse, Rundfunk, Telemedien – Institutioneller Teil
Pflichtfach
Medienrecht II (Öffentliches Recht)
Pflichtfach
Medienstrafrecht
Wahlfach
Medienrecht III (Strafrecht)
Pflichtfach
Urheberrecht
Pflichtfach
Urheberrecht
Wahlfach
Öffentliches Informationsrecht
Wahlfach
Informationsrecht
Wahlfach
Datenschutzrecht
Wahlfach
Datenrecht
Wahlfach
Medienrecht II: Presse, Rundfunk, Telemedien – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht
Pflichtfach
Presserecht
Wahlfach
Marken- und Kennzeichenrecht
Wahlfach
Marken- und Kennzeichenrecht
Wahlfach
Urhebervertragsrecht
Wahlfach
Urhebervertragsrecht
Wahlfach
Filmrecht
Wahlfach
/
Wettbewerbsrecht
Wahlfach
Wettbewerbsrecht
Wahlfach
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Wahlfach
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Wahlfach

Information zur Änderung von Vorlesungsbezeichnungen

Sofern die Dozent:innen nichts Abweichendes bekanntgeben, führt die Änderung einer Vorlesungsbezeichnung nicht zu einer (wesentlichen) Änderung des Inhalts.

Wenn Ihnen noch ein Pflichtfach aus dem alten Curriculum auf Ihrem „rosa Zettel“ fehlt, dann können Sie die fehlende Vorlesung auch nach der Neustrkturierung des SPB noch besuchen. Da die Veranstaltungen inhaltlich gleichgeblieben sind, ändert sich durch die Herabstufung von „Medienrecht II“ (a. F.) und „Urheberrecht“ von Pflicht- zu Wahlfächern nichts.

Fehlen Ihnen allerdings noch alle drei bisherigen Pflichtfächer, dann können Sie den SPB 7 nicht nach dem alten Curriculum absolvieren.

Die Umgestaltung hat auf Ihre bisherigen Vorlesungsteilnahmen keine Auswirkungen. Nach der Übergangsregelung in § 30 Abs. 6 PrüfO n. F. werden Veranstaltungen, die Sie vor dem Wintersemester 2022/23 besucht haben, bei der Anmeldung zur SPB-Prüfung – auch über das Sommersemester 2024 hinaus – weiterhin mit der Zahl an Semesterwochenstunden und dem Status (Pflichtfach oder Wahlfach) berücksichtigt, den diese Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Teilnahme hatten.

Falls Sie Ihr SPB-Studium vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen und bereits mindestens eine Veranstaltung aus dem bisherigen Pflichtfachbereich absolviert haben, können Sie ab dem Sommersemester 2023 nach § 30 Abs. 5 Satz 1 PrüfO beantragen, dass Ihnen eine SPB-Klausur gestellt wird, deren Stoff sich aus den bisherigen Pflichtfächern ergibt. Damit bliebe für Sie alles so, wie Sie es bislang geplant hatten. Bitte beachten Sie aber, dass diese Übergangsregelung nur bis zur Klausur im Sommersemester 2024 in Anspruch genommen werden kann (siehe auch die letzte Frage).

Den Antrag können Sie ganz einfach stellen, indem Sie auf dem Anmeldebogen für die SPB-Prüfung vermerken, dass Sie eine „alte Klausur“ schreiben wollen.

Nein – das Prüfungsseminar wird von der SPB-Reform nicht berührt. Sie können bspw. die SPB-Klausur im Sommersemester 2024 noch nach der alten Prüfungsordnung schreiben und das Prüfungsseminar erst im Wintersemester 2024/25 absolvieren.

Ab dem Wintersemester 2024/25 wird nur noch eine Klausurversion („neue“ Klausur) angeboten, deren Inhalt sich aus dem Stoff der neuen Pflichtfächer (Medienrecht I–III) ergibt. Eine „alte“ Klausur aus den bisherigen Pflichtfächern wird nicht mehr angeboten.

Sofern Sie Ihre Zulassung zur SPB-Prüfung nach „altem Recht“ auf der Grundlage der bisherigen Pflichtfächer erhalten haben, können Sie ohne Weiteres eine „neue“ Klausur schreiben. Ihre Prüfungszulassung gilt nämlich für den jeweiligen SPB zeitlich und inhaltlich unbeschränkt.

Sofern in dieser Rubrik nichts Abweichendes erläutert wird, bleibt auch nach der SPB-Reform alles beim Alten.

Das könnte Sie auch interessieren

Veranstaltungen des Instituts

mehr erfahren

Ausrichtung des Instituts

mehr erfahren

Direktor:innen des Instituts

mehr erfahren