Die Universität Leipzig verleiht durch die Juristenfakultät die Lehrbefugnis für bestimmte rechtswissenschaftliche Fachgebiete. Zudem erhalten Sie mit diesem weiteren akademischen Grad Ihre qualifizierte Befähigung zu selbstständiger Forschung und Lehre.

Verfahren

Das Habilitationsverfahren an der Juristenfakultät Leipzig ist in der Habilitationsordnung geregelt. Entsprechend finden sich Details zu Voraussetzungen, zur Zulassung und Durchführung sowie zur finalen Prüfung. 

Leistungen

Zu erbringende Leistungen im Rahmen der Habilitationsprüfung sind die sogenannte Habilitationsschrift oder eine gleichwertige wissenschaftliche Veröffentlichung und ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium. 

Haben Sie Ihre Habilitation erfolgreich bestanden, dürfen Sie zusätzlich zu Ihrem Doktorgrad den Zusatz „habil.“ – kurz für: Doctor habilitatus  – in Ihrem Titel führen.

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