Lehrende

Die Hochschulen mit ihren Strukureinheiten der Fakultäten sind nach § 5 SächsHSFG zur Pflege der Wissenschaft, Kunst und Bildung durch Forschung, Lehre und Studienangebote verpflichtet. Neben der wissenschaftlichen Reputation einer Fakultät durch die wissenschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder ist die Qualität der Lehre für die Fakultät von großer Bedeutung.
Die Lehraufgaben werden dabei nicht nur von ordentlichen Professoren, sondern auch von Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten aus der Praxis wahrgenommen, um eine bestmögliche Ausbildung der Studierenden zu ermöglichen.