Die Geschicke unserer Fakultät, deren Unterstützung und Förderung liegen in den Händen wichtiger Gremien und Beauftragter. Wesentliche Gremien sind der Fakultätsrat, der Fachschaftsrat, die Studienkommission und die Prüfungsausschüsse.

Die Gremien
Die Zuständigkeiten der Fakultätsgremien sind im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und in der Fakultätsordnung geregelt.
- Dem Fakultätsrat gehören Vertreter aller Mitgliedergruppen der Fakultät an. Der Dekan, die Prodekanin, der Studiendekan und die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an, sofern sie nicht durch Wahl Mitglied sind.
- Die Vertreter_innen der jeweiligen Mitgliedergruppen werden in unmittelbarer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt, die studentischen Vertreter_innen für ein Jahr.
- Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der Fakultätsrat Kommissionen einsetzen.
Aktuelle Besetzung:
Lehrkräfte | Prof. Dr. Tim Drygala Dekan |
Prof. Dr. Katharina Beckemper Prodekanin | |
Prof. Dr. Michael Zwanzger | |
Prof. Dr. Christoph Enders | |
Prof. Dr. Marc Desens | |
Prof. Dr. Lutz Haertlein | |
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | |
Prof. Dr. Dörte Poelzig | |
Prof. Dr. Burkhard Boemke | |
Wissenschaftliche | Dr. Anne-Christin Gläß |
Katrin Giere | |
Denis Saro | |
Studierende | Livia Benschu |
Johann Ostermiller | |
Merle Zocher | |
Gleichstellungsbeauftragte | Almuth Buschmann |
Die Studienkommission wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie erfüllt beratende Aufgaben, die für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Studienbetrieb bedeutsam sind. Die Ergebnisse der Kommission haben empfehlenden Charakter für den Fakultätsrat, welcher einen Beschluss über die Umsetzung fasst. Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sind bindend, sofern der Fakultätsrat sie nicht mit Zweidrittelmehrheit überstimmt.
Zuständigkeiten:
- Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
- Anpassung von Studiendokumenten an geänderte Rahmenbedingungen
- Planung der Durchführung der Lehrevaluation
- Auswertung der Ergebnisse der Lehrevaluation
- Beratung über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in der Lehre
Aktuelle Besetzung:
Lehrkräfte | Prof. Dr. Michael Zwanzger Vorsitzender |
Prof. Dr. Katharina Beckemper | |
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen | Almuth Buschmann |
Dr. Anne-Christin Gläß | |
Studierende | Felix Fischer |
Lynn Lüking | |
Lea Wulff | |
Josephin Wowtscherk |
Die Mitglieder des Fachschaftsrats (FSR) werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Wahl findet meistens im Juni oder Juli statt. Die Amtsperiode des FSR Jura läuft vom 01. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Zurzeit sind 13 Personen für den FSR Jura vorgesehen. Damit einzelne Aufgaben abgesichert und an interessierte Personen abgegeben werden können, hat der FSR die Möglichkeit Mitarbeiter_innen zu beschäftigen. Auch hierbei handelt es sich um ehrenamtliches Engagement. Mitarbeiter_innen werden durch Beschlussfassung der Mitglieder in den FSR aufgenommen. Mehr Information finden Sie auf der Website des FSR.
Aktuelle Besetzung:
- Norah Köpf (Sprecherin)
- Jakob Härterich (Sprecher)
- Minna Peltzer (Finanzerin)
- Georg Julius Hübler (stellv. Finanzer)
- Angelika Probst
- Annika Spindler
- Clara Schneidenbach
- Fanny Sophie Jacobs
- Hannah Seiler
- Jan Beier
- Johanna Mansel
- Marius Ast
- Nils Muck
Die Prüfungsausschüsse
Die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richtet sich nach der jeweiligen Studienordnung. Sie sind mit Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und Studierenden besetzt.
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Leistungen im Rahmen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung. Insoweit ist der Prüfungsausschuss unter anderem zuständig für die Entscheidungen über:
- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis zur Anmeldung von Abschlussklausuren und der Hausarbeit für Anfangende
- den Rücktritt von einer Prüfungsleistung
- die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
- die Bewertung von Prüfungsleistungen bei unlauterem Prüfungsverhalten
- Widersprüche gegen das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung
- Widersprüche gegen das Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Zudem entscheidet in der Regel der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem anderen Studium oder aus einem rechtwissenschaftlichen Studium an einer anderen Universität.
Aktuelle Besetzung:
Lehrkräfte | Prof. Dr. Kurt Faßbender Vorsitzender |
Prof. Dr. Katharina Beckemper | |
Prof. Dr. Justus Meyer | |
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen | Dr. Anne-Christin Gläß |
Studierende | Katrin Reuß |
Bei Prüfungsleistungen im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene ist der_die jeweilige Übungsleiter_in und nicht der Prüfungsausschuss zuständig.
In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:
- Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
- Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem_r wissenschaftlichen Mitarbeiter_in und einem_r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
- Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende_n und eine_n als Vertreter_in.
- Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
- Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
- Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer_innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
- Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.
Aktuelle Besetzung:
Lehrkräfte | Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Rauscher Vorsitzender |
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair Stellv. Vorsitzende | |
Prof. Dr. Lutz Haertlein | |
Prof. Dr. Kurt Faßbender Ersatzmitglied | |
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen | Dr. Sven Loose |
RA Patrick Zobel Ersatzmitglied | |
Studierende | Xenia Albanus |
Miriam Loers Ersatzmitglied |
In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:
- Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
- Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem_r wissenschaftlichen Mitarbeiter_in sowie einem_r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
- Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende_n und eine_n als Vertreter_in.
- Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
- Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
- Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer_innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
- Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.
Aktuelle Besetzung:
Lehrkräfte | Prof. Dr. Stephanie Schiedermair Vorsitzende |
Prof. Dr. Christoph Enders Stellv. Vorsitzender | |
Prof. Dr. Kurt Faßbender | |
Prof. Dr. Lutz Haertlein Ersatzmitglied | |
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen | David Koppe |
Dr. Alexander Schwarz Ersatzmitglied | |
Studierende | Annegret Wolf |
Adrian Schildheuer Ersatzmitglied |
Die Beauftragten
Die Beauftragten sind wichtige Vertrauens- und Ansprechpersonen, vor allem für die Studierenden. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind unter anderem im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz geregelt.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät stellen sich vor
Seit dem WS 2019/20 sind wir die Gleichstellungsbeauftragten der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Unsere Tätigkeit ist Teil des Gleichstellungsauftrags der Universität. Sie beruht auf § 55 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, nach dem der_die Gleichstellungsbeauftragte in seinem_ihrem Zuständigkeitsbereich auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule hinwirkt. Dieser weit verstandene Gleichstellungsbegriff wird uns Richtlinie sein, um die Chancengleichheit innerhalb der Fakultät unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher Beeinträchtigung, Herkunft oder familiärer Rahmenbedingungen zu verbessern.
Als berufstätige Eltern wissen wir, dass fehlende Chancengleichheit oft nicht sofort sichtbar ist. Sie wirkt in vorhandenen Strukturen und tradierten Handlungsweisen fort. Nur ein Beispiel ist die Verwendung von Stereotypen in der juristischen Ausbildungsliteratur. Bei solchen Hemmnissen möchten wir ansetzen, sensibilisieren und verändern. Möglichkeiten dazu haben wir einerseits innerhalb der Gremienarbeit im Fakultätsrat und in Berufungsverfahren. Außerdem möchten wir umfassend über Chancengleichheit an der Universität informieren und mögliche Hilfsangeboten, wie dem Familienservice, vermitteln.
Gleichstellung kann nicht im Alleingang gelingen, sondern braucht die Mitwirkung aller: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Einschränkungen der Chancengleichheit oder Benachteiligungen innerhalb der Fakultät wahrnehmen, ganz besonders, wenn Sie selbst das Gefühl haben, betroffen zu sein. Als Gleichstellungsbeauftragte können wir Einfluss auf Ihr Anliegen nehmen oder Hilfsangebote vermitteln.
Almuth Buschmann und Constantin Rechenberg
Der_die Beauftragte für Belange ausländischer Studierender ist Vertrauensperson und Ansprechpartner_in für alle internationalen Studierenden, aber auch für internationale Wissenschaftler_innen an der Juristenfakultät: Bei Problemen aufgrund ihrer Herkunft können Sie sich an ihn_sie wenden. Er_sie fungiert aber ebenso als Vertrauensperson und Ansprechpartner_in für die Fakultätsmitglieder bei Problemen mit internationalen Studierenden oder internationalen Wissenschaftler_innen. Zudem berät der_die Beauftragte zu Belangen ausländischer Studierender bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Internationalisierung der Juristenfakultät.
Ihm_ihr obliegt die organisatorische und fachliche Durchführung von nicht in Erasmus-Programmen gebundenem internationalen Austausch.
Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stellt die Universität Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation oder Langzeitstudiengebühren zur Verfügung. Alle notwendigen Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an unserer Universität finden Sie hier.