Erfahren Sie alles Wichtige über das Erasmusstudium an unserer Fakultät. Wir haben zu den folgenden Themen Informationen für Sie zusammengestellt:

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Campus Augustusplatz, Foto: Swen Reichhold

Bewerbung an unserer Fakultät

Alle allgemeinen Informationen zu Bewerbung und Studium an der Universität Leipzig finden Sie auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts. Das Akademische Auslandsamt berät internationale Studierende und Studienbewerber_innen zu vielen Fragen. Sie können das Team per E-Mail, per Telefon oder persönlich erreichen. Alle Themen und Kontakte finden Sie hier.

Ablauf und Informationen zum Jura-Studium

Das Studium an unserer Fakultät gliedert sich in ein Pflichtfachstudium und ein Schwerpunktbereichsstudium. Erasmus-Studierende können sowohl Veranstaltungen aus dem Pflichtfachstudium als auch aus dem Schwerpunktbereichsstudium belegen.

Zentrum des Pflichtfachstudiums bilden die drei Kernrechtsgebiete Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Es ist unterteilt in das Grundstudium (1. – 3. Semester) und das Hauptstudium (ab dem 4. Semester).

  • Im Grundstudium müssen sieben Klausuren, eine Hausarbeit und eine Prüfung in einem der Grundlagenfächer des Rechts absolviert werden.
  • Im Aufbaustudium finden Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerliche Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht statt. Außerdem beginnt die Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen.

Das Pflichtfachstudium wird durch die staatliche Pflichtfachprüfung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Prüfung, die aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht.

Neben dem Pflichtfachstudium wählen die Studierenden einen Schwerpunktbereich. Folgende Schwerpunktbereiche stehen zur Wahl:

  1. Grundlagen des Rechts
  2. Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft
  3.  Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr
  4. Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte
  5. Bank- und Kapitalmarktrecht
  6. Kriminalwissenschaften
  7. Medienrecht
  8. Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung
  9. Unternehmensrecht
  10.  Arbeitsrecht
  11.  Steuerrecht

Das Studium des Schwerpunktbereiches wird abgeschlossen mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die aus einem Prüfungsseminar und einer Klausur besteht.

Die Notenstufen in der juristischen Bewertung umfassen eine Skala von 0 bis 18 Punkten (kursiv = nicht bestanden):

16-18 Punkte

sehr gut

13-15 Punkte

gut

10-12 Punkte

vollbefriedigend

7-9 Punkte

befriedigend

4-6 Punkte

ausreichend

1-3 Punkte

mangelhaft

0 Punkte

ungenügend


Teilweise benoten die Dozierenden internationale Studierende nach der klassischen deutschen Notenskala (kursiv = nicht bestanden):

Note 1      

sehr gut

Note 2

gut

Note 3

befriedigend

Note 4

ausreichend

Note 5

mangelhaft

Note 6

ungenügend

 

Möglich ist auch eine Benotung nach der Notenskala des Bachelorsystems: Die Notenstufen werden in 0,3er Schritten angegeben (kursiv = nicht bestanden):

0,7; 1,0; 1,3

sehr gut

1,7; 2,0; 2,3

gut

2,7; 3,0; 3,3

befriedigend

3,7; 4,0

ausreichend

weniger

nicht bestanden

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Junge Studierende in einem Seminar
Foto: Christian Hüller

Veranstaltungsangebot an unserer Fakultät

Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis sowie einen Musterstudienplan finden Sie hier. Da das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester erst gegen Ende des Sommersemesters erscheint, orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Learning Agreements bitte an den Vorlesungsverzeichnissen der vergangenen Semester. Das Agreement ist die Grundlage für Ihre Erasmusstudien. Es wird zwischen Ihnen, der entsendenden Hochschule und unserer Fakultät geschlossen.

Alle Veranstaltungsarten im Überblick

Die Dozierenden halten Vorträge zu dem jeweiligen Thema der Vorlesung. Eine Beteiligung der Studierenden hängt von dem oder der Dozierenden ab. Es ist empfehlenswert, gerade bei der ersten Veranstaltung anwesend zu sein, um das Passwort für etwaige Vorlesungsmaterialien sowie relevante Buchempfehlungen zu erhalten. Im Gegensatz zu den in Leipzig regulär eingeschriebenen Studierenden, die in Vorlesungen in der Regel keine Prüfungen schreiben, müssen internationale Studierende zu Beginn der Vorlesung die Dozierenden kontaktieren und eine Prüfungsmöglichkeit erfragen. Die jeweiligen Lehrenden setzen dann entweder eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung an. Allgemein gilt: Wer regelmäßig anwesend ist und eine Prüfung ablegt, erhält 5 Credits für 2 Semesterwochenstunden. Die Dozierenden haben am Ende des Semesters einen Leistungsnachweis auszustellen.

Neben den regulären Vorlesungen finden für höhere Semester die sogenannten Übungen für Fortgeschrittene statt. Sie dienen dem Erwerb der Bescheinigungen über eine bestandene Hausarbeit und eine bestandene Klausur im jeweiligen Rechtsgebiet, welche Zulassungsvoraussetzungen für das Examen sind. Die Dozierenden besprechen die Lösung juristischer Fälle gehobenen Niveaus. Die Übungen verlangen vertiefte Kenntnisse des deutschen Rechts und der Art und Weise der in Deutschland üblichen Falllösung. Erasmusstudierende sollten sich überlegen, ob eine Teilnahme sinnvoll ist. Eine Anmeldung ist weder für die Teilnahme an der Übung, noch für die Klausuren und Hausarbeiten erforderlich.

Arbeitsgemeinschaften, kurz AGs, ergänzen die Vorlesungen der ersten Semester. Unter der Anleitung wissenschaftlicher Mitarbeiter_innen wird in einer Gruppe von fünf bis 30 Studierenden die Lösung juristischer Fälle trainiert. In Arbeitsgemeinschaften können Sie keine ECTS-Punkte erwerben.

Das Universitätsrepetitorium – die Leipziger Examensoffensive – bereitet die Studierenden auf die Pflichtfachprüfung vor – die staatliche Abschlussprüfung für in Leipzig regulär eingeschriebene Studierende. Hier wird der ganze Stoff der ersten sechs Semester noch einmal wiederholt. Die Veranstaltungen finden in Hörsälen mit ungefähr 150 Studierenden statt. Die Inhalte werden entweder abstrakt oder anhand von Fällen dargestellt und unter Beteiligung der Studierenden gelöst. Prüfungen können in diesen Veranstaltungen nicht abgelegt werden.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Löwe und Hund beim Lernen.
Foto: Oliver Kaethner

Seminare finden nur in den Schwerpunktbereichen statt und behandeln spezielle juristische Themenbereiche. Sie werden normalerweise auf der Webseite der Juristenfakultät angekündigt. Eine Anmeldung findet in der Regel am Ende des vorherigen Semesters statt. Daher sind die Plätze meist schon vergeben, bevor internationale Studierende überhaupt in Leipzig sind. Es kann aber durchaus sein, dass es kurz vor Beginn eines Seminars noch Restplätze gibt. Schreiben Sie der Ansprechperson des betreffenden Schwerpunktbereichs eine E-Mail und fragen Sie, ob eine Teilnahme für Sie als Eramus-Student_in noch möglich ist.

Bitte sprechen Sie im Voraus über die Vergabe der ECTS-Punk.

In Seminaren schreiben Studierende eine circa 25-seitige Seminararbeit zu einem vorher zugeteilten Thema. Am Ende des Semesters halten die Studierenden dann einen 30-minütigen Vortrag zum Thema ihrer Seminararbeit. Auf die Arbeit und den Vortrag erhalten sie eine Note.

CREDITS UND SEMESTERWOCHENSTUNDEN

Für Ihre erbrachten Leistungen erhalten Sie sogenannte Credits. Dafür müssen Sie nicht nur regelmäßig anwesend sein, sondern auch eine Prüfungsleistung erbringen.

Allgemein gilt: Wenn Sie regelmäßig anwesend sind und am Ende des Kurses eine Prüfung ablegen, erhalten Sie für Veranstaltungen, die 1 Semesterwochenstunde umfasst, 2,5 ECTS-Punkte.

Für Kurse mit 2 Semesterwochenstunden bekommen Sie 5 ECTS-Punkte, für Kurse mit 3 Semesterwochenstunden 7,5 ECTS-Punkte usw. Die Vergabe von ECTS-Punkten für ein Seminar müssen Sie mit dem_der Professor_in absprechen.

Dieser Begriff bezeichnet den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester. Soll eine Vorlesung beispielsweise 2 SWS umfassen, müssen Sie 2 Stunden in der Woche einplanen, und das während der gesamten Vorlesungszeit des Semesters. Die Anzahl für jede Veranstaltung kann grundsätzlich dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

In den von Ihnen gewählten Veranstaltungen müssen Sie sich den jeweiligen Dozierenden kurz vorstellen. Teilen Sie ihm_ihr nach der ersten oder zweiten Veranstaltung mit, dass Sie Erasmusstudent_in sind und sprechen Sie auch über Ihre Credits. Um die 2,5 Credits pro Semesterwochenstunde zu erhalten, müssen Sie regelmäßig anwesend sein und eine Prüfungsleistung erbringen. Fragen Sie daher die Dozierenden, ob Sie eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung ablegen müssen und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Prüfung. Sie erhalten am Ende des Semesters einen Nachweis, der Ihren Namen, die erhaltenen Credits und die deutsche Note beinhaltet.

Bitte beachten Sie: Es werden keine Credits und keine Noten für die bloße Anwesenheit vergeben.

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