Die Studienzeit im Ausland bringt Ihnen nicht nur ein anderes Hochschul-, sondern auch ein anderes europäisches Rechtssystem näher. Darüber hinaus gibt es viele weitere Vorteile, aber auch einiges, das Sie vor, während und nach dem Aufenthalt beachten sollten. Das Wichtigste haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: verschiedene Hände zeigen auf eine kleine Globuskugel
An unserer Universität forschen internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Foto: Christian Hüller

Allgemeines zum Erasmus-Studium

Allgemeine Informationen zum Erasmus-Studium können Sie auf der Erasmus-WeBSeite der Universität Leipzig abrufen.

Der richtige Zeitpunkt für ein Auslandsjahr im Jurastudium

Im Jurastudium stellt das Erasmus-Jahr grundsätzlich ein zusätzliches Jahr dar. Im Examen wird vorwiegend deutsches Recht geprüft, dieses lernt man nicht im Ausland. Dafür erhält man unter bestimmten Voraussetzungen (§ 29 SächsJAPO) aber zwei zusätzliche Semester für den Freiversuch. Durch das Auslandsjahr werden hauptsächlich zusätzliche Kenntnisse erworben, die nicht Gegenstand des regulären Studiums sind. Anrechnungen sind dennoch an einigen Stellen (insbesondere als Wahlfach im Schwerpunktbereich) möglich.

Guter Zeitpunkt: nach dem 4. oder 6. Fachsemester

Das Studium kann sowohl nach dem 4. als auch nach dem 6. Semester gut für die zusätzliche Qualifikation "Auslandsjahr" unterbrochen werden. Nach Ihrer Rückkehr steigen Sie genau da wieder ein, wo Sie aufgehört haben.

Zwar studieren Sie insgesamt länger, aber für den weiteren Ablauf Ihres Studiums in Leipzig ergeben sich auch Pluspunkte.

  • Anrechnung von Vorlesungen an der Gasthochschule für Ihren Schwerpunkt
  • fachspezifischer Fremdsprachennachweis erledigt
  • längere Wiedereingewöhnungszeit im Hinblick auf die Examensvorbereitung und das Examen
  • unterschiedliche Vorlesungszeiten zwischen der Heimat- und der Gasthochschule ermöglichen anrechenbare Praktika zu anderen Zeiten
  • gesteigertes Verständnis von Recht, aufgrund Ihrer Vergleichsmöglichkeiten, anderer Lehrmethoden etc.
  • Anrechnung von Vorlesungen an der Gasthochschule für Ihren Schwerpunkt
  • Fachspezifischer Fremdsprachennachweis erledigt
  • besserer Zugang zur fremden Rechtsordnungen aufgrund intensiverer Kenntnisse des deutschen Rechts
  • Motivationsschub für die anstehende Examensvorbereitung
  • unterschiedliche Vorlesungszeiten zwischen der Heimat- und der Gasthochschule ermöglichen anrechenbare Praktika zu anderen Zeiten. Praktika sind auch hier möglich
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Internationale Studierende sitzen auf einer Picknickdecke in der Sonne vor dem Campus Beethovenstraße
Internationale Studierende sitzen beim Campus Beethovenstraße, Foto: Christian Hüller

Ihre Erasmus-Bewerbung

Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für einen Aufenthalt, zu Ihren Bewerbungsunterlagen und über die Partnerhochschulen in Europa.

Wenn Sie mit Erasmus in Europa studieren wollen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Immatrikulation an der Universität Leipzig
  • Staatsangehörigkeit bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis eines Erasmus-Teilnehmerlandes
  • Mindestens zwei abgeschlossene Fachsemester
  • Einhaltung der Erasmus-Förderungsdauer
    • bis zum ersten Staatsexamen maximal 12 Monate, inklusive Erasmus-Praktika
    • zusätzlich maximal 12 weitere Monate in einem anschließenden Master- oder Promotionsstudium, wiederum inklusive Erasmus-Praktika

Sie können sich regulär zwischen dem 01.11 und dem 31.12. für einen Aufenthalt im kommenden akademischen Jahr bewerben. Im Frühjahr ist noch eine Bewerbung auf Restplätze möglich.

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung nicht die Formulare des Akademischen Auslandsamtes, sondern übermitteln Sie uns folgende Angaben und Unterlagen an die E-Mail-Adresse bewerbung.erasmus-jura(at)uni-leipzig.de:

  • Bewerbungsbogen ERASMUS+ (Juristenfakultät)
  • Bewerbungsschreiben (Motivationsschreiben), adressiert an Frau Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
    • Angabe des Wunschziels sowie eine Begründung, worin Ihr Interesse an der gewählten Rechtsordnung besteht
    • Angabe von zwei Alternativzielen
    • maximal 1 Seite (als PDF-Datei)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
    • Kontaktdaten: Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
    • bisheriger Studienverlauf
    • besuchte Lehrveranstaltungen aus den Rechtsgebieten des Europarechts, Völkerrechts, Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • Studien/Praktika/nicht-touristische Aufenthalte im Ausland
    • maximal 2 Seiten (als PDF-Datei) 
  • Vollständige Leistungsnachweise des bisherigen Studiums
  • Fremdsprachennachweise (nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung), ggf. Abiturzeugnis

Die vollständige Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail an bewerbung.erasmus-jura(at)uni-leipzig.de einzureichen.

Sie können sich auf die fachspezifischen Studienplätze an den Partnerfakultäten unserer Fakultät bewerben, die Sie gezielt im Portal für Auslandsaufenthalte abrufen können.

Daneben gibt es die Option, sich auf „fachflexible“ Studienplätze an den Partnerhochschulen des Utrecht Network und der Hochschulallianz Arqus zu bewerben. 

Anerkennung der im Erasmus-Studium erbrachten Leistungen

Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen beachten Sie bitte folgende Informationen.

Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen für die staatliche Pflichtfachprüfung ist auf Antrag nach § 18 Absatz 4 SächsJAPO beim Landesjustizprüfungsamt möglich. Die Leistungen müssen gleichwertig sein.

Erfolgt eine Anerkennung von Studienleistungen, wird das Semester des Auslandsstudiums, in dem die Leistung erbracht wurde, auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für den Freiversuch stellen die Auslandssemester keine zusätzlichen Semester dar.

Eine Anerkennung von Leistungen im Auslandssemester, ohne dass diese auf die Regelstudienzeit angerechtnet werden, ist ausnahmsweise möglich bei

  • einem fachspezifischen Fremdsprachennachweis oder
  • einem Leistungsnachweis im deutschen Recht.

Soweit eine Nichtanrechnung der Auslandssemester auf die Studienzeit gem. § 29 I Nr. 3 SächsJAPO erfolgen soll,  können nur solche Leistungen in Ihrem Universitären Schwerpunktbereich anerkannt werden, die Sie zusätzlich zu den 10 ECTS für den Freiversuch in der Pflichtfachprüfung erbringen.

Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:

  • Pflichtfächer: Sie können sich die Teilnahme an einer gleichwertigen Lehrveranstaltung an Ihrer Gast-Universität durch den_die Schwerpunktbereichskoordinator_in anerkennen lassen. Sie haben allerdings die Gleichwertigkeit und die regelmäßige Teilnahme durch Vorlage entsprechender Beschreibungen und Bescheinigungen glaubhaft zu machen. Die Anerkennung erfolgt durch die Gegenzeichnung des_der Schwerpunktbereichkoordinator_in auf dem Belegbogen. Am besten stimmen Sie mit dem_der jeweiligen Schwerpunktbereichskoordinator_in im Vorfeld ab, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt. Von der Anrechnung Ihrer Leistungen für die Schwerpunktbereichs-Pflichtfächer wird abgeraten, da die Pflichtfächer maßgeblich für den Stoffumfang der Schwerpunktbereichsklausur sind.
     
  • Wahlfächer: Ihre Schwerpunktbereichskoordinator_innen können Ihre Teilnahme an einer gleichwertigen Lehrveranstaltung an Ihrer Gast-Universität anerkennen. Sie haben die Gleichwertigkeit und die regelmäßige Teilnahme durch Vorlage entsprechender Beschreibungen und Bescheinigungen wiederum glaubhaft zu machen. Auch hier erfolgt die Anerkennung durch die Gegenzeichnung des_der Schwerpunktbereichskoordinator_in auf dem Belegbogen. Eine Abstimmung über die Gleichwertigkeit im Vorhinein ist auch hier sinnvoll. 
     
  • Zulassungsseminar: Der Prüfungausschuss kann laut Prüfungsordnung im Ausland erbrachte, mit dem Zulassungsseminar in Leipzig vergleichbare Leistungen anerkennen. Dazu müssen Sie über die bloße Teilnahme hinaus eine gleichwertige Leistungsüberprüfung – Seminararbeit sowie Seminarvortrag – bestehen.
     
  • Schwerpunktbereichsprüfung: Die Leistungen in der Schwerpunktbereichsprüfung – Klausur und Prüfungsseminar – müssen Sie in Leipzig erbringen. Eine Anerkennung scheidet aus.

Das könnte Sie auch interessieren

Informationen der Hochschule

mehr erfahren

Akademischer Austauschdienst DAAD

mehr erfahren