Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer. Hier stellen sich die Weichen für den Weg zum Examen. Ziel des Hauptstudium ist die staatlichen Pflichtfachprüfung.

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Campus Augustusplatz, Foto: Swen Reichhold

Nach bestandener Zwischenprüfung und dem Erwerb des Grundlagenscheins absolvieren Sie die sogenannten Übungen für Fortgeschrittene in den Kernrechtsbereichen. Auch die Nachweise von Schlüsselqualifikationen, Fremdsprachenkenntnissen und Praktika können - sofern noch nicht im Grundstudium geschehen - im Hauptstudium erbracht werden. Für die Examensvorbereitung stehen Ihnen unsere kostenfreien Klausurenkurse und Repetitorien zur Verfügung.

 

Im Hauptstudium steht für Jura-Studierende in Leipzig jeweils eine Übung in einem der drei Kernrechtsgebiete an. Um eine Übung für Fortgeschrittene erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie innerhalb eines Semesters eine von bis zu drei angebotenen Klausuren sowie eine Hausarbeit bestehen (entweder die vor- oder die nachlaufende zur jeweiligen Vorlesungszeit angebotene Hausarbeit).

Um an den großen Übungen teilnehmen zu können, müssen Sie im Bürgerlichen Recht und am Öffentlichen Recht* an mindestens drei Abschlussklausuren, im Strafrecht an mindestens zwei Abschlussklausuren und an der Hausarbeit für Anfangende mit Erfolg teilgenommen haben (§ 20 Abs. 2 Studienordnung). Weiterhin müssen Sie einen Grundlagenschein erworben haben. Eine bestandene Zwischenprüfung ist nicht zwingend Voraussetzung, wenn die Teilleistungen in den jeweiligen Rechtsgebieten (z. B.drei bestandene Klausuren im BGB), die Hausarbeit für Anfangende und der Grundlagenschein vorliegen.

* Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristenfakultät vor dem Wintersemester 2022/2023 aufgenommen haben, müssen im Öffentlichen Recht an lediglich zwei Abschlussklausuren erfolgreich teilgenommen haben. 

Empfohlene Reihenfolge:

  • 4. Fachsemester: Strafrecht (Klausur und Hausarbeit)
  • 5. Fachsemester: Zivilrecht (Klausur und Hausarbeit)
  • 6. Fachsemester: Öffentliches Recht (Klausur und Hausarbeit)

Über die bei den Klausuren zugelassenen Hilfsmittel informieren in der Regel die zuständigen Institute oder Lehrstühle vorab auf ihren Webseiten.

Sie müssen sich für jede Übungsleistung einzeln anmelden, also separat für die Klausur und die Hausarbeit. Die Anmeldung erfolgt über AlmaWeb.

Um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen Nachweis über erfolgreich erworbene Schlüsselqualifikationen, fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse und praktische Studienzeiten erbringen. Sollten Ihnen entsprechende Nachweise noch fehlen, können diese auch im Hauptstudium noch absolviert werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bereits im Grundstudium damit zu beginnen.

LEONIE ist ein kostenfreier Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Bei LEONIE, der "kleinen Schwester" der Leipziger Exemensoffensive LEO, lernen Sie schon ab dem 4. Fachsemester, Original-Examensklausuren in verschiedenen Schritten zu bearbeiten. Während der zweistündigen Erarbeitungsphase stehen auch Spickzettel in verschiedenen Stufen zur Verfügung. 

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Ab dem 6. Fachsemester bietet die Juristenfakultät mit der Leipziger Examensoffensive LEO eine für alle Studierenden geeignete Alternative zum kommerziellen Repetitor an.

Die kostenfreien Lehrveranstaltungen des rennomierten LEO-Repetitoriums finden das ganze Jahr über statt. Sie behandeln den gesamten examensrelevanten Stoff der jeweiligen Rechtsgebiete und werden von einem wöchentlichen Klausurenkurs begleitet. 

Der Examensstoff wird von erfahrenen Hochschullehrer:innen in speziellen Lehrveranstaltungen nach einem koordinierten Plan vermittelt. Dieser wird anhand erkennbarer neuer Examensthemen ständig weiterentwickelt. Umfassende Lösungsskizzen und Skripten unterstützen Ihren Lernerfolg zusätzlich.

Der Klausurenkurs orientiert sich eng an den Examensanforderungen. Den Höhepunkt bildet das zwei Mal jährlich stattfindende Probeexamen, bei dem die Studierenden ihren Wissensstand anhand eines Original-Examensdurchgangs auf die Probe stellen können.

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  • Ende des 4. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie der 1. Schein aus einer Übung für Fortgeschrittene (BGB oder Strafrecht), mindestens als Versuch, also Teilnahme an Hausarbeit und Klausur
  • Ende des 5. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie der bestandene 1. Schein aus einer Übung für Fortgeschrittene (BGB oder Strafrecht); der 2. Schein (BGB oder Strafrecht) muss wiederum mindestens als Versuch absolviert sein
  • Ende des 6. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie zwei bestandene Scheine aus den Übungen für Fortgeschrittene (BGB und Strafrecht); mindestens die nachgewiesene Teilnahme an Hausarbeit und Klausur für eine Übung für Fortgeschrittene aus dem Öffentlichen Recht

    mehr zur Finanzierung des Jura-Studiums mit BaföG

Hinweis: 
Ab dem 4. Fachsemester ist eine Anmeldung zu den Pflichtfachvorlesungen (ohne Prüfungsleistung) bei AlmaWeb zwingend erforderlich. Diese wird für die Leistungsübersicht, die wiederum für den späteren Nachweis zur Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendig ist, benötigt.

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